AGB
Stand: 1. November 2026
Diese Bedingungen gelten für neue Buchungen, bei deren Abschluss sie vereinbart werden. Bereits bestehende Verträge werden dadurch nicht einseitig geändert.
1. Geltungsbereich
SJC Tennis GmbH, Aarauerstrasse 44, 5040 Schöftland, Schweiz. E-Mail: sjctennisgmbh@gmail.com.
Diese AGB gelten für Juniorentraining, Privat- und Gruppenstunden, Ladies Morning, Camps, Konditionstraining und Bespannungsleistungen von SJC Tennis GmbH. Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung mit Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person. Individuell vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Anfragen und Anmeldungen sind über die angebotenen Formulare, per E-Mail, per WhatsApp oder persönlich möglich. Der Vertrag kommt zustande, sobald SJC Tennis GmbH die Buchung mit Angebot, Preis und Termin beziehungsweise Trainingszeitraum bestätigt. Eine automatische Eingangsbestätigung oder ein Wartelisteneintrag ist noch keine Platzzusage.
Vor der verbindlichen Buchung werden die geltenden AGB zugänglich gemacht. Wesentliche Änderungen einer bestätigten Buchung werden im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die vor der Buchung bestätigten Preise in Schweizer Franken. Obligatorische Zuschläge und allfällige Platzgebühren werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen. Eine gegebenenfalls geschuldete Mehrwertsteuer ist im bestätigten Endpreis enthalten.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung zu bezahlen. Die Bankverbindung steht auf der Rechnung. Preisänderungen gelten nur für neue Buchungen oder kommende Trainingsperioden; bestätigte Preise bleiben bestehen.
4. Juniorentraining und Saisonbuchungen
Das Juniorentraining wird für den bestätigten Zeitraum gebucht. Trainingstage, Zeiten, Gruppengrösse und Ferienpausen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Die Einteilung berücksichtigt Alter, Spielniveau und verfügbare Trainingszeiten. Wesentliche Änderungen der bestätigten Trainingszeit oder des Angebots werden abgesprochen.
Persönlich verpasste Trainings, beispielsweise wegen anderer Freizeitaktivitäten oder privater Ferien, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholen oder Rückerstattung. Die Regelung bei Verletzung und schwerer Krankheit steht in Ziffer 7.
Eine Saisonbuchung endet mit dem bestätigten Zeitraum. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten.
5. Privatstunden, Erwachsenen-Gruppen und Ladies Morning
Absagen oder Verschiebungen sind bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenlos. Massgebend ist der Eingang der Mitteilung über den vereinbarten Kontaktkanal. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der vereinbarte Preis berechnet werden. Ersparte Kosten und eine anderweitige Belegung des freigewordenen Termins werden berücksichtigt.
Bei fest gebuchten Gruppen führt die Absage einzelner Personen nicht automatisch zur Absage der gesamten Gruppe. Eine Änderung des persönlichen Preises oder eine Umstellung auf eine Privatstunde wird vor Trainingsbeginn mit den betroffenen Personen vereinbart; sie erfolgt nicht automatisch.
6. Camps
Leistungen, Betreuung, Standort, Termine und Preis stehen in der Ausschreibung und Buchungsbestätigung. Die ausgeschriebenen Wochen-Camps am TC Rothrist kosten CHF 450 pro Person, einschliesslich Mittagessen und Campaktivitäten. Die Betreuung erfolgt Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr, einschliesslich Mittagspause.
Eine Abmeldung ist bis spätestens 24 Stunden vor Campbeginn kostenlos. Bereits bezahlte Campgebühren werden dann vollständig zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird grundsätzlich der vereinbarte Preis verrechnet. Ersparte Kosten und eine anderweitige Belegung des Platzes werden berücksichtigt. Die Ausnahmen nach Ziffer 7 und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Ein vorzeitiges Verlassen aus persönlichen Gründen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung. Nicht erbrachte Leistungen, ersparte Kosten und zwingende gesetzliche Rechte bleiben berücksichtigt.
7. Verletzung und Krankheit
Bei einer Verletzung werden die während der ärztlich bestätigten Sportunfähigkeit ausfallenden, bereits bezahlten Trainings beziehungsweise Camptage anteilig zurückerstattet oder von einer offenen Rechnung abgezogen. Voraussetzung ist ein Arztzeugnis, das die Sportunfähigkeit und deren Dauer bestätigt.
Kurzfristige krankheitsbedingte Abwesenheiten, insbesondere einzelne Krankheitstage, werden nicht zurückerstattet. Bei einer schweren Krankheit, die zu einem längerfristigen Trainingsausfall über mehrere Wochen oder Monate führt, erfolgt gegen entsprechendes Arztzeugnis eine anteilige Rückerstattung der betroffenen Leistungen. Die kostenlose Absagefrist nach Ziffer 5 oder 6 bleibt davon unberührt.
Die Abwesenheit ist möglichst früh mitzuteilen. Eine Diagnose muss nicht angegeben werden. Der anteilige Betrag richtet sich nach den ausgefallenen gebuchten Einheiten beziehungsweise vollständig verpassten Camptagen.
8. Durchführung, Wetter, Feiertage und Ausfälle
Trainings finden grundsätzlich auch bei wechselhaften Wetterbedingungen statt, sofern eine sichere Durchführung möglich ist. Bei ungeeigneten Platz- oder Wetterverhältnissen kann ein angemessenes Ersatzprogramm angeboten werden, etwa Koordination, Kondition, Technik, Taktik oder polysportive Aktivitäten. Die Sicherheit hat Vorrang; die Entscheidung trifft die verantwortliche Trainingsleitung.
An gesetzlichen Feiertagen findet das Training grundsätzlich statt, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Bestätigte Ferienpausen bleiben trainingsfrei.
Kann SJC Tennis GmbH eine gebuchte Leistung nicht erbringen, wird ein geeigneter Ersatztermin angeboten. Ist kein zumutbarer Ersatz möglich oder wird die Leistung endgültig abgesagt, wird sie anteilig zurückerstattet beziehungsweise nicht verrechnet. Bei vollständiger Absage eines Camps werden bereits bezahlte Campgebühren vollständig zurückerstattet.
Ein Trainerwechsel ist möglich, sofern die fachgerechte Durchführung des gebuchten Angebots gewährleistet bleibt. Wesentliche Programmänderungen werden möglichst früh mitgeteilt.
9. Aufsicht, Gesundheit und Verhalten
Die Aufsicht über Minderjährige beginnt und endet zu den bestätigten Trainings- beziehungsweise Betreuungszeiten. Eine Betreuung davor oder danach besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Erziehungsberechtigten sorgen für eine pünktliche Übergabe und Abholung; abweichende Abholregelungen sind mitzuteilen.
Für die sichere Teilnahme erforderliche Informationen, insbesondere relevante Allergien oder gesundheitliche Einschränkungen, sind vor Beginn mitzuteilen. Bei Camps ist eine während der Betreuungszeit erreichbare Notfallnummer anzugeben. Bei akuten Notfällen veranlassen wir notwendige Hilfe und informieren die Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich.
Sicherheitsanweisungen und Anlagenregeln sind einzuhalten. Bei erheblicher Gefährdung oder wiederholtem schwerwiegendem Fehlverhalten kann die Teilnahme nach angemessener Verwarnung beendet werden; bei akuter Gefahr sofort. Bei Minderjährigen wird eine sichere Übergabe organisiert. Die finanziellen Folgen richten sich nach den Umständen und dem zwingenden Recht.
10. Versicherung und Haftung
Eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden beziehungsweise ihrer Erziehungsberechtigten. Durch die Buchung oder eine J+S-Anmeldung wird keine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen.
SJC Tennis GmbH haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten sowie weitere gesetzlich zwingende Haftungsansprüche werden nicht ausgeschlossen. Für persönliche Gegenstände wird keine besondere Verwahrung übernommen; eine Haftung bei eigenem Verschulden bleibt vorbehalten.
11. Bespannungsservice
Saite, gewünschte Spannung, Preis und Abholtermin werden bei der Auftragserteilung vereinbart. Erkennbare Vorschäden werden vor der Bearbeitung besprochen. Bestehen Zweifel an der sicheren Bearbeitung, nehmen wir vor der Ausführung Rücksprache.
Beanstandungen sollen möglichst rasch nach der Abholung gemeldet werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen. Ein späterer Saitenriss begründet für sich allein keinen Anspruch auf kostenlose Neubespannung; Material- und Ausführungsfehler werden geprüft.
12. Datenschutz, Fotos und Videos
Personendaten werden für die Organisation, Durchführung und Abrechnung der Angebote sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten bearbeitet. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung. Bei J+S-Angeboten werden die hierfür erforderlichen Angaben an die zuständigen Stellen übermittelt.
Erkennbare Foto- und Videoaufnahmen werden nur mit gesonderter freiwilliger Einwilligung für Werbung oder öffentliche Veröffentlichungen verwendet. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der erziehungsberechtigten Person erforderlich. Eine Ablehnung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme.
13. Vertragsbeendigung und anwendbares Recht
Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Rückerstattungsrechte bleiben von diesen AGB unberührt. Es gilt Schweizer Recht. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere die zwingenden Gerichtsstände für Konsumentenverträge.